auf Deck,  Schwangerschaft

Planung der Elternzeit und Elterngeld

Elternzeit, Elterngeld in der Selbständigkeit

Während der Selbständigkeit steht man bei der Planung von Elternzeit und Elterngeld vor anderen Herausforderungen als eine Angestellte.
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Als fest Angestellte(r) informiert man seinen Arbeitgeber über die Schwangerschaft, wie lange man gerne in Elternzeit gehen möchte, lässt meistens noch seinen Resturlaub anrechnen und genießt dann seinen Mutterschutz, übergehend in Elternzeit.

Während der Elternzeit bei Angestellten wird dann das Elterngeld ausgezahlt. In der Regel sind das 67%. Eine herrliche Vorstellung! Man erhält Elterngeld für 12 Monate oder aber halbiert und dafür dann den doppelten Zeitraum, also sogar 24 Monate. Das nennt sich dann Elterngeld Plus.

Nimmt der Partner auch noch seine 2 Monate Elternzeit, kommen die noch oben drauf. Insgesamt stehen einem Elternpaar 14 Monate Elterngeld zur Verfügung. Wie dieses aufgesplittet wird, ist fast egal. Es sind fast alle Kombinationsmöglichkeiten umsetzbar.

Hier ein paar Beispiele

  • Mama 12 Monate + Papa 2 Monate am Stück
  • Mama 12 Monate + Papa parallel den 1. LM (Lebensmonat) und den 12. LM
  • Mama 12 Monate + Papa den 13. und 14. LM
  • Mama 7 Monate + Papa 7 Monate
  • Mama 3 Monate + Papa 11 Monate

Eine weitere Möglichkeit ist das Splitten des Elterngeldes. Elterngeld Plus. Man erhält also nur die Hälfte von seinem errechneten Elterngeld und dafür aber dann den doppelten Zeitraum. Man kann auch nur einzelne Monate splitten lassen.

So ergeben sich wieder neue Möglichkeiten, nämlich zum Beispiel

  • Mama 24 Monate Elterngeld-Plus + Papa 2 Monate volles Elterngeld
  • Mama 6 Monate volles Elterngeld, Mama 12 Monate Elterngeld Plus + Papa 2 Monate Elterngeld

Der gesamte Plan der Elternzeit muss bei Beantragung des Elterngeldes abgegeben werden und kann im Nachhinein einmal geändert werden. Das ist praktisch, falls sich Änderungen durch den Arbeitgeber ergeben oder man merkt, dass man doch gerne länger zuhause bleiben möchte als gedacht. Das muss dann natürlich mit dem Arbeitgeber ebenfalls abgesprochen werden.

Eine zusätzliche Möglichkeit ist recht neu und erst seit 2015 verfügbar.

Die Partnerschafts-Bonusmonate

Elterngeld in der Selbständigkeit

Abgesehen von den insgesamt 14 Monaten Elternzeit, die beide Partner unter sich aufteilen können, ist es möglich, ZUSÄTZLICHE 4 Monate Elterngeld PLUS für BEIDE Partner zu erhalten, wenn beide gleichzeitig in diesen 4 Monaten zwischen 25 und 30 Stunden die Woche arbeiten.

Da man als Selbständige(r) sowieso wieder rechtzeitig anfangen muss zu arbeiten und selber bestimmen kann, wie viele Stunden man arbeiten möchte, ist das eine schöne Möglichkeit, nach einem Jahr Babypause diese 4 Monate, quasi in Teilzeit, ran zu hängen.

Als Frau arbeitet man also die 25 Stunden die Woche in seinem Job und der Partner verkürzt seine Vollzeitstelle für dieselben 4 Monate auf 30 Stunden die Woche. So kann der Partner zum Beispiel einen festen Tag die Woche für 4 Monate zuhause bleiben und man selbst, als Selbständige(r) regelt seine Arbeit so, dass man entweder an diesem Tag arbeiten geht und das Kind vom Partner betreut werden kann ODER man legt seine Arbeit so, dass man selbst ebenfalls an diesem Tag frei hat.

So können beide Elternteile für 4 Monate einen freien und zusätzlichen Tag mit dem Kind verbringen. Das ist eine tolle Sache und ich habe mich richtig gefreut, als mir diese Möglichkeit bei der Beratung eröffnet wurde.

Beide Partner erhalten in dieser Zeit Elterngeld-Plus. Also die Hälfte ihres errechneten Elterngeldes. Der angestellte Partner erhält natürlich aufgrund seiner 30 Stunden Stelle für diese Zeit auch weniger Lohn vom Arbeitgeber! Aber der Teil wird durch das Elterngeld-Plus zumindest halbwegs, wieder aufgefangen.

Elterngeld in der Selbständigkeit

Selbständige stehen vor ganz anderen Herausforderungen. Wenn man als Selbständige nicht gerade Waren verkauft, sondern eine Dienstleistung, ist absehbar, dass man diese Dienstleistung als Schwangere oder frische Mama wahrscheinlich nicht mehr erbringen kann.

Holzschild Hinweis

Jeder dürfte auch wissen, wenn Selbständige nicht arbeiten, verdienen sie kein Geld! Ich rede hier jetzt immer von dem Fall einer Dienstleistung! Hat jemand einen gut laufenden Warenvertrieb, kann natürlich trotzdem Geld fließen.

Viele Selbständige sind aber ihre eigene Firma. Egal ob mobiler Friseur, Handwerker, Eventplaner oder so wie ich, Hundesitter.

Wir müssen also arbeiten, solange es irgendwie möglich ist. In meinem Fall war das bis ca. 4 Wochen vor Termin. Danach war ich auch echt froh, das ich nicht mehr unterwegs sein musste. Es wird beschwerlich und anstregend und die Kugel drückt ständig auf die Blase.

Wir Selbständigen haben aber keinen Mutterschutz! Und erhalten auch kein Mutterschaftsgeld. In dem Moment, wo wir nicht mehr arbeiten, kommt kein Geld mehr rein!

Die festen Kosten laufen aber weiter! Die meisten Selbständigen zahlen in eine private Rentenversicherung. Sofern sie es sich überhaupt leisten können, monatlich Geld für ihre Rente beiseite zu legen. Ich habe meine kleine Rentenversicherung bis auf weiteres stilllegen lassen! Es ging immerhin um 160 Euro im Monat.

Weiter im Text. Selbständige müssen ihre Krankenversicherung selber bezahlen. Egal ob freiwillig gesetzlich versichert oder privat krankenversichert. In der Regel ist das ein Beitrag von ca. 250 Euro. Im Monat! Nicht im Jahr… Diese Krankenversicherung MUSS während der Pause, weiterhin bezahlt werden! Äh, wovon eigentlich…?

Das waren die Sozialversicherungen.

Dazu hat man ja meist ein Auto, ein Telefon, Kontoführungsgebühr, teilweise doppelt für Privat- und Geschäftskonto, pipapo. Also noch feste Kosten, die man nicht mal eben still legen lassen kann.

Zusammengefasst sind das jetzt schon 310 Euro plus Kfz und das eben erwähnte, liegen wir bei LOCKER über 400 Euro festen Kosten (OHNE die Rentenversicherung).
Miete und Lebensmittel sind da natürlich noch nicht berücksichtigt. Ich gehe jetzt mal davon aus, dass noch ein Partner zu dem Baby gehört, der Kosten mittragen kann.

Denn wenn nicht, sitzt man gleich mal beim Sozialamt! Zumindest als Kleinunternehmer(in). Wie berechnet sich nun das Elterngeld bei einer Selbständigkeit? Ganz einfach. Es berechnet sich nach dem Gewinn!

Ja, ihr habt richtig gehört. Es geht NICHT nach dem Umsatz im Vorjahr, sondern nach eurem Gewinn! Das ist ganz schön gemein, denn die bereits gezahlte Renten- und Krankenversicherung, Kfz- Versicherung etc, schmälern den Gewinn ja extrem.

Seid ihr also Kleinunternehmer und dürft also maximal 17.500 Euro pro Jahr UMSATZ machen, dann habt ihr vielleicht einen Gewinn von 8.000 – 10.000 Euro über. Davon wird dann euer Elterngeld berechnet. Ausrechnen könnt ihr euch das bei maximal 67% nun also selber…. Ihr erhaltet als Selbständige mit dem eben erwähnten Gewinn so zwischen 500 und 700 Euro Elterngeld im Monat. Möchtet ihr das gerne auf Elterngeld-Plus splitten, erhaltet ihr die Hälfte.

Wenn man jetzt die oben genannte Berechnung der festen Kosten von ca. 400 Euro heran zieht, bleibt für Miete oder Lebensmittel so gut wie nichts mehr über.  Ihr solltet euch also darauf einstellen, wirklich nur von dem Gehalt eures Partners zu leben.

Tipps für die Selbständigen vor der Elternzeit    Planung von Elternzeit, Elterngeld, Partnerschaft-Bonus-Monate während der Selbständigkeit

  • Rente eventuell vorübergehend stilllegen lassen
  • bei privat Krankenversicherten: Hauptgewerbe in Nebengewerbe ummelden und vorübergehend über die Familienversicherung des Partners mitversichern lassen – so spart ihr den Krankenkassenbeitrag!
  • behaltet eure Einnahmen pro Monat im Auge
  • vor der Babypause die Ausgaben so gering wie möglich halten, um den Gewinn zu steigern
  • unbedingt bei der Elterngeldstelle (kostenfrei) beraten lassen!
  • alle Formulare vorher soweit wie möglich ausfüllen (Elterngeld, Kindergeld)

Elterngeld und Elternzeit sind keine Themen, die man alleine behandeln sollte. Die Formulare sind so komplex, dass Fehler vorprogrammiert sind. Und bis das Ganze dann geklärt wird, erhaltet ihr gar kein Geld. Ich kann euch daher nur dringend raten, die kostenlose Beratung eures Amtes aufzusuchen! Die Mitarbeiter erklären euch jedes Feld und kreuzen schon die wichtigsten Dinge an.

Während man als Selbständige(r) Elterngeld erhält, darf man Einnahmen generieren! ABER bedenkt, dass es dann eine Neuberechnung und ggf. Nachforderung an euch gibt! Wisst ihr von vornherein, wie viel Einnahmen ihre während eures Elterngeld-Bezugs habt, gebt das gleich mit an und dann wird die Berechnung darauf abgestimmt.

Bedenkt noch: seid ihr wirklich über die Familienversicherung eures Partners (soweit ich weiß, nur bei Eheleuten möglich!) kranken versichert, dürft ihr pro Jahr nicht mehr als ca. 4.800 Euro verdienen! Das entspricht ca. 400 Euro pro Monat. Informiert euch also vorher mal bei der Versicherung.

Alle Angaben sind ohne Gewähr und nach bestem Gewissen geschrieben. Ich übernehme jedoch KEINE Verantwortung für die 100% Richtigkeit oder zwischenzeitlichen Änderungen.

Das ist ein sehr komplexes Thema. Ich hoffe, ich konnte euch ein wenig Hilfestellung geben. Über Rückmeldungen würde ich mich natürlich sehr freuen! Viel Erfolg bei Beantragung und genießt die Elternzeit!!


4 Comments

  • Katrin

    Ein sehr informativer Artikel mit ganz wichtigen Informationen und Erklärungen. Das wird sicherlich einigen Familien eine große Hilfe sein, zumal in diesem Bereich ja doch immer wieder Fragen aufkommen.

      • Wiebke

        Hallo.

        Der Artikel ist super aber können sie mir evtl sagen ob es möglich ist was ich mir vorstelle?
        Ich möchte gerne 18 Monate zu Hause bleiben und davon die letzten 6 Monate schon in Teilzeit wieder arbeiten gehen.
        Mein Partner hat nicht die Möglichkeit zu Hause zu bleiben also entfällt ein Partnerbonus.

        Ich danke Ihnen

        • Mamaleben

          Hallo, soweit mir bekannt ist, kann man beim gesplitteten Elterngeld, also Elterngeld Plus, Geld dazu verdienen. Wie viel dazu verdient werden darf, ohne das etwas zurückgezahlt werden muss, können bestimmte Elterngeld-Beratungsstellen vorher ausrechnen. Die kosten zwar um die 100 Euro ca., aber bisher habe ich nur Gutes darüber gehört. Die füllen auch die Formulare für euch aus, falls ihr euch selbst nicht ran traut. Eine Beratung ist auf jeden Fall sinnvoll. Eine kostenlose Beratung gibt es auch beim zuständigen Amt, aber wie die ausfällt, steht und fällt mit dem Mensch, der vor einem sitzt…

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